Faustregel:
[h=1]( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer[/h]
Warenwert: bis zu 22 Euro
Bei einem Warenwert von bis zu 22,- Euro sind keine Gebühren zu zahlen. Zitat:
"Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabefrei. [..] Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze [..] ist der Rechnungsendpreis, Hinzurechnungen oder Abzüge finden nicht statt. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind."
Quelle:
Deutscher Zoll: geringwertige Sendungen
Warenwert: über 22 Euro bis 150 Euro
Sollte der Warenwert 22,- Euro übersteigen, so ist Mehrwertsteurer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von 150 Euro ist, fallen keine Zölle an und die Ware ist Zollfrei. Zitat:
"(...) Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung (...)"
Quelle:
Deutscher Zoll: Sendungen mit geringem Wert
Warenwert: über 150 Euro
Übersteigt der Warenwert 150,- Euro, so sind die Waren nicht mehr Zollfrei und es ist neben der Mehrwertsteuer noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert der Kaufpreises (also inkl. den Versandkosten) zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Es sind jedoch nicht auf alle Produkte auch Zölle zu zahlen, vieles ist Einfuhrfrei.
Mehrwertsteuer
Bei der Einfuhr von Waren wird die in Deutschland derzeit gültige MwSt. auf den Gesamtkaufpreis erhoben. Dabei werden die Versand,-/Versicherungskosten zum Warenwert hinzu gerechnet, wenn die Wertgrenze von 22.- EUR überschritten ist. Der sogenannte Transaktionspreis einer Ware ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der zur Berechnung der Einfuhrabgaben zugrunde gelegt wird.
Quelle: Zollverwaltungsgesetz/Zollkodex
Zollgebühren
Es empfiehlt sich bei jeder Einfuhr die aktuellen Zollsätze zu überprüfen, da sich diese immer wieder ändern! Sie finden bei Zolltarifnummern.de unter jeder Einzelbeschreibung einen Link zu den aktuellen
Zollsätzen und
Handelsbeschränkungen. Nutzen Sie diese!
Abfrage von Zollsätzen:
TARIC Beispiel:
Zollgebühren für Goldschmuck aus den USA
Besondere Verbrauchssteuern
Bei der Einfuhr von Mineralölerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Tabakwaren gilt zusätzlich eine besondere Verbrauchssteuer.
Sonstige Hinweise
Sie waren z.B. in den USA im Urlaub, nehmen die Ware im Gepäck mit und waren schon vor Antritt der Reise in Ihrem besitzt? Ggfl. überprüft der Zoll die Richtigkeit Ihrer Angaben anhand der Seriennummer von z.B. elektronischen Geräten, um den Verkaufsort zu überprüfen! Halten Sie also bei neuen Geräten eine Rechnung parat.