Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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LimaBravo

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Ich glaube der Modellflieger der am Modellflugplatz, am Hang, eine GoPro mitfliegen lässt war nicht das Problem, es muß etwas anderes gewesen sein, vielleicht filmen wirklich so viele ihre Nachbarn,.........keine Ahnung, kann mir gut vorstellen, daß da wer ungut aufgefallen ist, der Belästigte kennt jemanden und so beginnt das zu laufen und nach langer Zeit haben wir den Salat.
Da besteht auf alle Fälle ein öffentliches Interesse, daß nicht jeder in seiner Privativere gefilmt wird, dies wird nicht wegzudiskutieren sein.
 
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Wobei mir gerade bei obigem Styriavideo (saugeil!) aufgefallen ist: Über dem Wald fliegen und die Burg dabei filmen, welche Kategorie kommt da jetzt zum Einsatz? Weil beim Fliegen ist ja immer irgend ein Gebäude auf dem Bild.
 
Das paranoide Beispiel mit "den Nachbarn auf der Terrasse filmen" geht mir eh schon schwersten auf den Sack.

Wenn ich das heimlich machen will stell ich Webcams auf, halte das Handy über die Hecke oder stell das Tele hinterm Fenster auf, aber ich fliege sicherlich nicht mit einem lärmenden Multicopter an dem eine Kamera mit Weitwinkelobjektiv dranhängt übers Haus, da sieht man ja ohnehin nix und hören kann man den noch in 70m Entfernung. :kopfschüttel:
 

fritz99

Erfahrener Benutzer
Definitv B wenn keine Personen ausser dem Piloten im überflogenen Gebiet sind.
Das Problem ist nur, dass man bereits bei "B" eine redundante Kopterregelung braucht.
Und das ist mit momentaner Technik nicht zu vernünftigen Preisen machbar.
DJI oder MK fallen das sowieso aus. Die sind nicht redundant.

Würde sagen "B", von "Besiedelt" kann da ja noch nicht die Rede sein.
 

LimaBravo

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Na obs sinnvoll ist brauchen wir nicht diskutieren, du hast keine Ahnung was den Leuten so alles stört, z.B. fliege ich regelmässig an einen kleinen Hang, ca. 40 m hoch von einer kleinen Wiese weg von dessen Grundbesitzer ich auch eine Genehmigung habe mit einen Thermiksegler (F3J), 2 kg schwer, Fluggeschwindigkeit Zeitlupe, absolut geräuschlos und so ich hängen bleibe auch hoch in der Thermik halt aufkurbeln und trotzdem hab ich mit einer Bäuerin deren Hof mind. 300m entfernt ist nur Probleme weil ich sie und ihre Kühe die beim Hof weiden belästige, auch die Polizei und Bürgermeisterin war schon da, die aber alles o.k. finden.
Wei sagte schon Einstein,........
Ach ja, viele Leute können das einfach nicht sehen, daß da wer seinen Spass hat.
 

LimaBravo

Neuer Benutzer
Definitv B wenn keine Personen ausser dem Piloten im überflogenen Gebiet sind.
Das Problem ist nur, dass man bereits bei "B" eine redundante Kopterregelung braucht.
Und das ist mit momentaner Technik nicht zu vernünftigen Preisen machbar.
DJI oder MK fallen das sowieso aus. Die sind nicht redundant.
Da wurde auf alle Fälle überzogen, A,B, mit normalen Systemen noch möglich, ohne Gewerbe und mit Rücksicht auf die Privativere wo ja sowieso andere Gesetze greifen, wäre was für den Kunschitz vom Aeroclub, der soll da anfragen, so ein Gesetz ist sicher nicht in Stein gemeisselt.
 

Merlinfly

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50m horizontale Ausdehnung nehme ich an, 50m oben drüber gilt ja wohl nicht. ;-)
 
Gemäß der Tabelle wäre ja ein Quad mit Naza Kat. A oder hab ich da was übersehen? (Solange er für die Dauer des Filmens kein Modellflieger ist). Da gibt es ja keine Betriebssicherheitsanalyse.

Bild auf Wunsch gelöscht.

http://www.col.at/kopterformulare/KopterRichtlinienA.pdf

Bleibt die Frage für die Kosten und den Ablauf der Bewilligung Kat. A. Auf der Austrocontrol-Seite finde ich dazu nix.
 
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B

Benutzer1106

Gast
Genau da sehe ich auch einen Fehler im System. Jeder Vollhonk darf mit einem 25kg Jet mit 300 km/h bei einer Veranstaltung rumheizen. Wenn da mal was passiert dann aber "Holla die Waldfee".
Wenn ich jetzt aber mit meinem 3 Kilo Copter ein paar Fotos von solcher Veranstaltung machen will brauche ich eine Zulassung wie bei einem A380.... ist ja krank.

Ich hoffe das hier der Aeroclub sich am Riemen reißt und was tut damit auch das Copterfliegen mit eingeschalteter Kamera als das gesehen wird was es ist... ein Hobby wo zum Teil echt Hammervideos dabei rauskommen. Wenn es jemand gewerblich macht dann ist es ja ok das man ein paar Auflagen einzuhalten hat. Nur wenn ich ein Feld, eine Ruine oder einen Baum filme und daraus ein Video für die Community bastel DARF das doch kein Problem sein.
Hm...und jetzt mal überlegen wieviele Vollhonks sich nen RTF-Copter kaufen, ne Gopro drunter pappen und da fliegen wo jeder Normaldenkende das nicht machen würde und die Vids dann irgendwo im Netz hochladen...das hat auch gar nichts gutes und ist nicht förderlich
 
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fritz99

Erfahrener Benutzer
Nein, sobald Du Video oder Fotaufnahmen machst ist das kein Modellflugzeug mehr.
Daher gelten die Bestimmungen der Austrocontrol.
Und bei B braucht man laut Austrocontrol eine redundante Koptersteuerung.
Leider.................


Da wurde auf alle Fälle überzogen, A,B, mit normalen Systemen noch möglich, ohne Gewerbe und mit Rücksicht auf die Privativere wo ja sowieso andere Gesetze greifen, wäre was für den Kunschitz vom Aeroclub, der soll da anfragen, so ein Gesetz ist sicher nicht in Stein gemeisselt.
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
Hallo,

Lese schon längere Zeit mit und will mal meine Meinung kund tun.
[...] Leider sind wir Hobbymodellflieger ajuch betroffen, wenigstens konnte FPV gerettet werden, ist ja auch was! ...
Stimmt, Hand ab ist besser wie Kopf ab.

ABER HAND AB IST AUCH SCHEI...E !!!
 
Hihi, in diesem Zusammenhang: Der erste Renault, für den man einen Pilotenschein braucht.

http://ww2.autoscout24.de/info/maga...=DE-magazine&utm_campaign=CW6-2014&utm_term=2

Im Wortsinn Höhepunkt des KWID ist jedoch sein im Dach geparkter Flugroboter. Die Drohne kann als eine Art Satellit das Fahrzeug begleiten und soll zum Beispiel Landschaftsaufnahmen aus der Vogelperspektive machen oder auch vorausschauend auf vor dem Fahrzeug liegende Hindernisse hinweisen können. Gesteuert wird der fliegende Begleiter entweder in einem Automatikmodus mit einer vorprogrammierten und vom GPS-System kontrollierten Flugroute. Alternativ lässt sich die Drohne auch manuell über ein bordeigenes Tablet steuern.
 

Mayday

Expert somehow
@Rheinpeterchen: Ich kann Deine Argumente teilweise nachvollziehen. Allerdings solltest Du Dich bei Themen, wie etwa dem Vergleich Großfliegerei mit Modellflug, ein klein wenig zurückhalten oder Dir entsprechendes Wissen aneignen, wenn Du Dir dazu Kommentare erlauben willst. Du weißt sicher nicht, wovon Du redest, wenn du von Redundanzsystemen in der Großfliegerei sprichst und bei Dir eh alles "runterfällt wie ein Stein" und so viele Unfälle auf Grund dessen passieren. Das passiert so gut wie nie, mal ganz nebenbei. Gefährdungspotentiale sind auch relativ, was Kollateralschäden betrifft.
Daß ein Copter im schlimmsten Fall weniger Schaden anrichtet, dürfte klar sein. Aber bei der Menge der Flugbewegungen kommt es sehr (!) selten zu Unfällen wegen Systemproblemen. Zumeist ist es eine Verkettung von Vorfällen, die zu (im schlimmsten Fall) Abstürzen führen, oft verbunden mit Fehlentscheidungen im Cockpit. Genau so ist es bei ferngesteuerten Fluggeräten auch. Mit dem Unterschied, daß eben technische Vorfälle sicherlich viele hunderte Prozent häufiger auftreten, eben weil keine Profis am Werk sind.

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Deshalb: Regelungen, so stumpfsinnig diese in diesem Diskussionsfall auch gerade sind, haben Sinn! Unter anderem deshalb setzt man sich in Diskussionsgruppen, um über Ausbildung von Semiprofis und Profis bei der Steuerung von Flächenmodellen und Drehflügelflugzeugen zu diskutieren. Denn irgendwo muß eine Grenze sein.
Ich selbst habe so viele Copterbesitzer kennen gelernt, die so schlecht das Fluggerät im Griff hatten, daß an Aufstieg eigentlich nicht zu denken war! Dank GPS und guter Lageregelung halten sich die Teile ja von alleine oben.
Das kann nicht sein!! Deshalb wird früher oder später auch eine Regelung kommen, die gerechtfertigt ist.

Das alles ist allerdings mehr oder minder off topic.
Die eigentliche Sache ist bei Euch in Ösiland schon echt beschi...n umgesetzt und es bleibt zu hoffen, daß man sich mal etwas an die Realität hält, wenn man schon vorpreschen muß als "Gesetzestexter".
 

Kholdstare

Erfahrener Benutzer
Andersrum wird ein Schuh draus. Stellt euch mal vor eurer Copter wäre so gross wie ein Airbus und ihr müsstet damit einen Flug machen, als Passagier, wohlverstanden. Also ICH würde ja lieber in den Airbus steigen ;) Mir persönlich ist kein Absturz bekannt einer IATA Fluglinie der _ausschliesslich_ aufgrund technischem Versagen passiert ist.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
@ Mayday,- ich gebs auf. Es kostet nur Zeit. Die Bedingungen im allgemeinen Vergleich welche ein Kopter und andere RC-Flieger nun erfüllen müssen sind lächerlich und werden einfach von manch schwereren Gerät nicht gehalten. Es ist ein beispielloses Durcheinander wo im Zweifelsfall sich jeder raussucht was er glaubt an Argumenten verwenden zu können. Aeroclub sagt: Cam ist OK ,- aber nur FPV weil zum Zweck des Fluges selbst,- laut anderen Stellen ist ein Kopter mit Cam erstmal gleich eine Drohne und muss bewilligt werden. Wenn ich mir dann den Flyer von der AAI ansehe ( siehe oben ) dann gehts ohne Bewilligung nicht. Und ob Du tatsächlich filmen darfst ist auch nicht erklärt. Die Aufstiegserlaubniss beinhaltet nicht gleich auch das Filmen. Ich muss mal schauen wo ich die "Anlagen" finde welche dort genannt sind. Letztlich gehts nur mit Bewilligung. Ich bin froh dass wir hier in D derartige Probleme NOCH nicht haben.
Das Problem dass nun jeder "Depp" im Laden son Kopter kaufen kann läßt sich nicht wegdiskutieren. Und dass man son Ding beherrschen sollte ist auch klar. Gut,- dann muss man Regeln erstellen. Aber das was hier abgeht ist nicht mehr feierlich.
 
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Rheinperchten

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Ich finde es nicht mehr,- welche Regierungsstelle wäre denn hier zuständig ??? Wenn man nun eine Bewilligung erwirken will,- das muss ich doch bei der Austrocontrol machen oder ???
 
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FPV1

Banggood

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