Hoschi2005 hat gesagt.:
zu den trades weiter oben das die mehrere pakete zusammenrechnen....ist doch bums bis 200€ fällt sowiso kein zoll an sondern nur MwS und wenn ich in der schule recht aufgepasst habe ist es egal ob ich die einzeln oder in summe versteure....bleibt sich gleich
gruß
alex
Joa bleibt die Frage offen, wo das anfängt und wo es aufhört.
Ich glaube nicht, dass rechtlich eine Zusammenlegung zulässig ist.
Dann kommen die demnächst auf die Idee mal ein ganzes Jahr rückwirkend zu schauen und dann nach zu berechnen?
Da muss es doch Gesetzestexte geben, die das regeln und ich würde wetten, dass es darin um Sendungen geht und nicht um Umsatz pro Händler.
Oder gar Umsatz pro Importland?
Also ich halte die Vorgehensweise für illegal.
Schaut mal hier:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html#internethandel2
ZOLL hat gesagt.:
"Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt."
Also ich würde Eure Zollbeamten freundlich drauf hinweisen, dass die Bestellungen an unterschiedlichen Tagen erfolgten und dass er doch bitte mal die Internetseite seines Arbeitgebers konsultieren möchte.
Ist er immer noch nicht einsichtig würd ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Die dürfen auch nicht alles willkürlich machen. Wo kommen wir denn da hin.
Die sollen sich lieber um Drogenkuriere kümmern.