"Keine Mindestflughöhe die eingehalten werden muss..." Alles klar....Ab jetzt fliegen wir im Orbit...
Was für ein Stümper von einem Schreiberling.
Was für ein Stümper von einem Schreiberling.
Der letzte Punkt "Achtung Sachbeschädigung" bedarf genauerer Betrachtung: es ist zwar faktisch eine Sachbeschädigung, wenn man ne Drohne vom Himmel holt oder sonstwie flugunfähig macht, kann aber im Rahmen der Selbsthilfe als "Sachwehr" ausgelegt werden.
Kommt so ein Vorfall vor Gericht, muss der Richter eine Güterabwägung vornehmen: ist das geschützte Rechtsgut Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung, Recht am eigenen Bild etc. höher anzusiedeln als das Recht des Spanners, geile Aufnahmen zu machen?
Ich würd sagen: ja klar! Und im Zweifelsfall würd ich´s drauf ankommen lassen, falls irgendein Spinner vor meinem Schlafzimmerfenster schwebt. Eine kleine Teleskopangel mit Blinker und ordentlich Blei dran kann Wunder wirken!