Zeitungsartikel-Sammlung

careyer

DröhnOpaRähta
Super toll! *Ironie* und noch dazu mit Millionen-Reichweite
http://www.bild.de/video/clip/drohne/mit-der-badewanne-zum-baecker-fliegen-54521926.bild.html

Das LBA hat das ganze angeblich mündlich genehmigt und das obwohl:
a.) keine Modellflugversicherung besteht
b.) keine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Bezirksregierung vorliegt
c.) das Abfluggewicht deutlich >25kg ist (damit müsste es streng genommen sogar von der LBA abgenommen werden)
d.) Kein Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein vorliegt
e.) die Jungs (wenn man die Videos auf dem Youtube Kanal verfolgt) ganz augenscheinilch keine Ahnung von RC und Flight-Controllern etc. haben
f.) das ganze sogar einem Sponsoring durch Conrad Elektronik unterliegt (und damit einen kommerziellen Aspekt aufweist)
g.) die Jungs im Rahmen ihrer YouTube Videos schon mehrfach mit der Polizei aneinander geraten sind.

Also mal ernsthaft: Wie kann man sich als LBA sowas von unglaubwürdig machen?
ich habe dort schon vor geraumer Zeit per Mail nachgefragt.... Erstmal wollte man dafür gar nicht zuständig sein (Verweis auf Bezirksregierung)
...Im zweiten Anlauf gestand man dann ein, dass man tatsächlich eine Aussage gegenüber den Jungs getroffen hat und zwar in etwa dieser Art:

"Wenn sichergestellt ist, dass sie nur im Bodeneffekt/nicht über 30m hoch fliegen ist das kein Fluggerät - sie brauchen auch keine weiteren Genehmigungen einholen!".

*KOPFSCHÜTTEL!* -- Das wirft ja ein tolles Licht auf unser Hobby!
Na wenn das so ist, dann können wir ja jetzt alle mit unseren >5kg Schwerlastkoptern im Tiefflug durch die Gegend knallen ohne uns an irgendwelche Auflagen und Bestimmungen zu halten! Super gemacht LBA! SUPER!
 
Zuletzt bearbeitet:

Liriel

Erfahrener Benutzer
Ich hatte das mit dem Bäcker gesehen und dachte an nen fake da der hin und Rückflug net wirklich zu sehen war

Gesendet von meinem VTR-L29 mit Tapatalk
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Morgen um 16:30 im Deutschland-Funk (Dampfradio), in der wissenschaftlichen Sendung :
"HEUTE SCHON GEDROHNT"
Der untere Luftraum steht hier im Mittelpunkt.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Morgen um 16:30 im Deutschland-Funk (Dampfradio), in der wissenschaftlichen Sendung :
"HEUTE SCHON GEDROHNT"
Der untere Luftraum steht hier im Mittelpunkt.
Kann man nun online abrufen:

http://www.deutschlandfunk.de/regel...n-gedrohnt.740.de.html?dram:article_id=408276

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/...uftraum_fuellt_dlf_20180121_1645_4539a0a9.mp3

Dafür braucht man wohl die App:

http://www.deutschlandfunk.de/dlf-audiothek.3363.de.html
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
"strafprozessuale Maßnahmen nach der Strafprozessordnung (StPO) oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) getroffen.
In Betracht kommt beispielsweise die Sicherstellung der Drohne als Beweis- bzw. als Tatmittel"
"Letztlich verhält sich die Kontrolle eines Drohnenpiloten fast nahezu identisch mit der einer Verkehrskontrolle mit einem Fahrzeug. Der Unterschied besteht nur darin, dass der Autofahrer hinter dem Steuer sitzt und ein Drohnenpilot erst einmal geortet werden muss"

Deshalb werden auch Autos bei Verkehrskontrollen Sichergestellt!!!!, (nahezu identisch????)
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
Wenn eine Straftat vermutet wird, dann kann auch ein Auto (oder andere Gegenstände) sichergestellt werden. Insofern ist der Artikel m.E. völlig in Ordnung.

Meist wird es im Zusammenhang mit Drohnen eh eine OWi sein und man nicht ganz dämlich ist (bzw. nicht öfter aufgefallen), wird es auch wohl bei einer mündlichen Belehrung bleiben. Also nicht alles so schwarz sehen ...
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Es geht mir nicht um den schlimmstmöglichen Fall, (Wurstkäse oder so), also eine Straftat mit dem Kopter.
Es geht mir nur darum das die Polizei auf folgende Frage, nämlich:

"Sofern sich herausstellt, dass der Drohnenpilot nicht hätte fliegen dürfen, z.B. auf Grund eines fehlenden Kenntnisnachweises, fehlender Genehmigungen, fehlender Kennzeichnung an der Drohne etc., welche Schritte bzw. Maßnahmen werden durch die Polizei eingeleitet?

nachfolgend antwortet:
“Je nach Sachverhalt werden von der Polizei strafprozessuale Maßnahmen nach der Strafprozessordnung (StPO) oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) getroffen. In Betracht kommt beispielsweise die Sicherstellung der Drohne als Beweis- bzw. als Tatmittel. Bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften (Luftverkehrsordnung, Luftverkehrszulassungsordnung, Luftverkehrsgesetz) werden gegen die „Piloten“ Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten eingeleitet.”

und das ist doch wohl weder verhältnismäßig noch erlaubt!!! (wohlgemerkt, bei nachgefragten : fehlenden Kenntnisnachweises, fehlender Genehmigungen, fehlender Kennzeichnung)!!!!!!!

Warum wird eigentlich nicht die Haftplichtversicherung (DMFV, DMO, ...o.a.) kontrolliert?
Bei nicht haftpflichtversichertem Auto ist das eine Straftat, beim Kopter (DRRROHNE) uninteressant??
 
Zuletzt bearbeitet:

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Nicht der Polizist hat aufgezählt, was kontrolliert wird, sondern der Fragesteller und der hat versäumt, die Haftpflichtversicherung aufzuzählen, sondern hat mit etc. alles weitere gemeint und damit sicher auch die Versicherung.

Ferner ist das alles doch sehr allgemein gehalten. Wenn jemand z.B. über einer Kirmes fliegt, wird man sicherlich aufgrund der Gefährdung bei fehlender Genehmigung das Fluggerät beschlagnahmen müssen, um z.B. das Gewicht festzustellen oder zu dokumentieren, dass eine Kennzeichnung fehlte. Das wird auch sicher nicht die Regel sein.

Es gab hier ja auch schon andere Beschreibungen, wie solche Kontrollen ablaufen. Erstaunlich fand ich daran eher, dass man tatsächlich den Kenntnisnachweis sehen will, obwohl dieser ja gar nicht immer erforderlich ist.

Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass alle Polizisten da so im Detail informiert sind. Man wird darauf achten, dass nicht in Flughafennähe oder Naturschutzgebieten geflogen wird (etc), dass eine Versicherung vorhanden ist und dass niemand ausgespäht/belästigt wird. Und gem. der vielen Artikel, die ich bisher gelesen habe, wird die Polizei meist nur aktiv, wenn Sie gerufen wird. Und das ist leider inzwischen sehr häufig der Fall, wenn man einfach nur irgendwo in der Stadt in einem Park etc. fliegt. Man sollte es einfach vermeiden, in bewohnten Zonen zu fliegen.
 
FPV1

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