X12S Horus mit openTx V2.2x

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hobby1946

Erfahrener Benutzer
Siehe meinen Beitrag 1619.
"Ist eine gesetzliche Grauzone, in der vieles nicht klar geregelt ist ... ab Okt. 2017 erst recht nicht."

Ein 9XR Modul könnte man unter Besitzstand laufen lassen.
Eigentlich ist es ja nicht verboten Non-Eu Anlagen zu betreiben.

Seit 2015 ist das Inverkehrbringen und der Verkauf von Non-Eu Anlagen nicht mehr erlaubt.

Nur wenn man das Modul einsetzt, bringt man eine Horus mit Non-EU Norm in Verkehr !

Das kann man nun so oder so sehen, und das ist das Problem.

(Anm.: Man darf auch nicht über einer Menschenansammlung fliegen ... nur was ist eine Menschansammlung ? usw.)
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Und weiter FUD... :)

1. Falsch : Die Anlage hätte nicht in Betrieb genommen werden dürfen ! Dann wäre das auch nicht passiert.
Und wäre er nicht zum Flugplatz gefahren, wäre es auch nicht passiert... :rolleyes:
Bei Regressforderungen gilt der sogenannte Grundsatz der Kausalität. Das bedeutet, dass das Fehlverhalten auch tatsächlich relevant für die Entstehung beziehungsweise die Höhe des Schadens gewesen sein muss. Die Versicherung muss also zeigen, dass der Schaden bei "korrektem" Verhalten vermeidbar gewesen wäre.

Und die CE-Zulassung bezieht sich auf einen Sender OHNE D8-Mode.
Noch einmal: Es gibt keine Zulassung für RC-Sender. Und eine CE-Zulassung gibt es auch nicht.

Wenn mir jemand in mein Auto fährt, bin ich auch nicht schuld.
Habe ich aber 1,2 Promille dabei, bin ich dran, da ich so nicht hätte Auto fahren dürfen !
Äpfel und Birnen. Wenn ich durch das Fahren unter Alkoholeinfluss bei der Steuerung des Fahrzeuges beeinträchtigt bin (Kausalität!), bekomme ich bei einem Unfall Schuld oder Teilschuld, je nach Fall. Dabei wird darauf gesehen, dass der Unfall evtl. ohne Alkoholeinwirkung hätte verhindert werden können.
Wenn man es schon vergleichen will, dann bitte mit etwas ähnlichem. Es gibt einige, die die Motorsteuerung tunen oder nicht zugelassene Bodenlichter einbauen. In beiden Fällen darf das Auto dann nicht betrieben werden. Gerät man nun unverschuldet in einen Unfall, der nichts mit diesen Umbauten zu tun hat, dann ist man Deiner Meinung nach für den Unfall(!) dran? Ist mir neu...

2. Falsch : Als Nutzer einer RC-Anlage benötige ich keine KE !
Das weiß ich. Ich habe das auch nicht behauptet.
Das war auch auf die Leute bezogen, die gegen FrSky meckern bzw. eine KE sehen wollen.
Der Händler hätte mir den Sender aber ohne KE nicht verkaufen dürfen...

Ist ein GROSSES Thema über das viele Unwissende hier schreiben ...
Ja, merkt man... :D

Es muß jeder selbst wissen, was er tut ...
Damit Du ruhig schlafen kannst. Ich nutze ausschließlich LBT-D16 und Multiplex-Analog.
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
Noch einmal: Es gibt keine Zulassung für RC-Sender. Und eine CE-Zulassung gibt es auch nicht.


Wenn man es schon vergleichen will, dann bitte mit etwas ähnlichem. Es gibt einige, die die Motorsteuerung tunen oder nicht zugelassene Bodenlichter einbauen. In beiden Fällen darf das Auto dann nicht betrieben werden. Gerät man nun unverschuldet in einen Unfall, der nichts mit diesen Umbauten zu tun hat, dann ist man Deiner Meinung nach für den Unfall(!) dran? Ist mir neu...


Der Händler hätte mir den Sender aber ohne KE nicht verkaufen dürfen...



.
zu 1. Ob Zulassung oder nicht ... Ohne CE Kennung (hier CE-2200) darf keine Anlage betrieben werden
Und eine CE gibt es nur nach einer KB (typgeprüft).

zu 2. Aber wegen fahrens eines nicht zugelassenen Autos ...

zu 3. Der Händler bestätigt in einer KE, daß die Anlage den Normen entspricht.
Sonst dürfte er sie nicht verkaufen.
Aber er muß sie dem Kunden nicht aushändigen und der Kunde braucht auch keinen !

Ich schlafe auch ruhig mit LBT ....
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
Nein, bitte informiere Dich, was unter dem Begriff "Inverkehrbringen" gemeint ist.
Nach der Nummer 2.1. des Blue Guide wird auch ein gebrauchtes Produkt, das aber gegenüber seinem ursprünglichen Zustand mit dem Ziel der Modifizierung seiner ursprünglichen Leistung, Verwendung oder Bauart wesentlich verändert wird, als neues Produkt angesehen und gilt nach der Veränderung und ab der Bereitstellung als „in Verkehr gebracht“.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
zu 1. Ob Zulassung oder nicht ... Ohne CE Kennung (hier CE-2200) darf keine Anlage betrieben werden
Und eine CE gibt es nur nach einer KB (typgeprüft).
Zweimal nein. Weder darf nur eine Anlage mit CE betrieben werden, noch muss bei einer CE etwas geprüft oder zugelassen werden.

zu 2. Aber wegen fahrens eines nicht zugelassenen Autos ...
Ja, aber das unabhängig und losgelöst von dem Unfall. Aber deshalb bekommt man nicht die Schuld, wie Du behauptest.
Bezogen auf den Unfall mit dem Modellflugzeug: Solange keine Kausalität gegeben ist, gibt es bezüglich des Unfalls und dessen Schadensabwicklung keine Probleme. Unabhängig(!) davon könnte man wegen des Betriebs eines nicht erlaubten NON-EU-Modus in einem ganz anderen Rahmen und Umfang belangt werden.

Nach der Nummer 2.1. des Blue Guide wird auch ein gebrauchtes Produkt, das aber gegenüber seinem ursprünglichen Zustand mit dem Ziel der Modifizierung seiner ursprünglichen Leistung, Verwendung oder Bauart wesentlich verändert wird, als neues Produkt angesehen und gilt nach der Veränderung und ab der Bereitstellung als „in Verkehr gebracht“.
FUD!
Ja, trifft aber hier aus mehreren Gründen nicht zu.
1. Die Harmonisierungsrechtsvorschriften im Blue Guide betreffen Produkte und deren Verkauf auf dem Weg vom Hersteller bis zum Endkunden und enden bei diesem! So ein altes Modul darf nicht mehr verkauft werden, ja. Es ging hier aber um Leute, die ihr bereits in ihrem Besitz befindliches altes Modul in eine Horus einbauen würden und einen Modus benutzen, der für dieses alte Modul unter Bestandsschutz fällt. Das ist völlig legal.
2. Das alte Modul wurde nicht verändert, schon gar nicht in ursprünglicher Leistung, Verwendung oder Bauart.
Du streust hier ständig Unwahrheiten um FUD zu verbreiten!
Bitte informiere Dich, was unter dem Begriff "Inverkehrbringen" gemeint ist.
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
Ich streue hier gar nichts ....

Man kann vieles so und so auslegen ! Was Genaues gibt es nicht !
Es gibt nur ein heilloses Durcheinander, das mit den neuen Vorschriften noch größer wird.
Da gibt es viel was nicht geklärt ist.

Wozu all das "Geschrei", wenn ich in meiner neuen X9E ein altes XJT Modul einsetzen kann und weiter
Non-EU senden kann. Dann hat sich ja nichts geändert. Wer das glaubt, solls machen ...

Ein SENDER ist nur EU-konform, wenn er kein D8 Signal abgeben kann. Egal mit welchen Modulen.

Und im Schadenfall ist man dann den Gutachtern und den Richtern ausgeliefert, wie die das sehen werden.

Aber hier geht es eigentlich um Horus/Opentx ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Ich streue hier gar nichts ....

Man kann vieles so und so auslegen ! Was Genaues gibt es nicht !
Und ob Du hier FUD streust. Du stellst Behauptungen auf, die Du aber nicht belegst. Wenn überhaupt schreibst Du Sachen in einem völlig anderen Kontext.
Es gibt keine CE-Zulassung.
CE müssen nicht geprüft sein.
CE ist für den Betrieb eines Gerätes nicht notwendig.
Regressansprüche der Versicherung gibt es nur bei einer Kausalität.
Sendemodule mit Bestandsschutz dürfen weiterhin betrieben werden.
"Inverkehrbringen" bedeutet nicht ein Betrieb des Gerätes durch einen Endbenutzer.
Ein Verstoß gegen irgendeine Regel bedeutet nicht automatisch die Schuldzuweisung in davon unabhängigen Schadensfällen. Auch nicht beim (im Gegensatz zum Flugmodell zulassungspflichtigen) Kfz.

Wie Du ja selber schriebst:
"Ist ein GROSSES Thema über das viele Unwissende hier schreiben ..."

Deine Behauptungen hört man oft gerade von FrSky-Gegnern in den Vereinen und Verbänden. Bis hin zu Bestrebungen, dass FrSky-Sender nicht auf Wettbewerben benutzt werden dürfen...
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
Da stellst du ja tolle Behauptungen auf ....
Glaub daran !

Das ist doch alles Harrspalterei.
"CE ist für den Betrieb eines Gerätes nicht notwendig."
Aber das Gerät darf ohne CE nicht in die EU eingeführt werden und auch nicht verkauft werden ....
Egal von wem !

Ich bin keine Frsky-Gegner, ganz im Gegenteil.
Habe eine X9E mit X-Empfängern und für mich ist diese Anlage
das Beste auf dem Markt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Und im Schadenfall ist man dann den Gutachtern und den Richtern ausgeliefert, wie die das sehen werden.
So etwas ohne einen wirklich Hinweis oder Beleg auf die Tatsachen ist FUD in Reinkultur. Du ignorierst weiterhin das Prinzip der Kausalität. Bitte informiere Dich.
Wenn ich an meinem Fahrrad ein Rücklicht ohne CE montiert habe und tagsüber einen Schaden verursache, brauche ich auch keine Angst vor Gutachtern oder Gericht zu haben. Maximal bekomme ich unabhängig vom Schadensfall eine Anzeige wegen Rücklicht ohne CE.

Aber das Gerät darf ohne CE nicht in die EU eingeführt werden ....
Egal von wem !
Habe ich etwas anderes geschrieben? Nein.
Hat aber nichts mit der eigentlichen Problemstellung zu tun.
Du stellst hier Behauptungen auf und kannst anscheinend keine einzige belegen. Das ist wohl leider Fakt. Oder hast Du irgendwelche alternativen Fakten? Scheinen ja in Mode zu sein.

Einziger Punkt von Dir, der korrekt ist: Ein Sender/Sendemodul, dass nach dem 1.1.2015 hergestellt(!) oder in die EU eingeführt wurde, darf legal nicht mit D8 oder Non-EU-D16 senden.
Wenn man es doch macht, was ist es dann? Eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat oder was?

Bei allen anderen Behauptungen von Dir erwarte ich erstmal Belege. Und bitte nicht wieder Vorschriften für Hersteller und Händler, wenn es um die Benutzung durch Endkunden geht.
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
Also kaufe ich mir einen Non-EU Sender von HK und benutze ihn, was ist dann ?
Eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat oder was?
Auf Nachfrage habe ich ihn gebraucht gekauft !
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Hast Du Dich mittlerweile über das Prinzip der Kausalität informiert?
Wo sind Deine Belege für Deine anderen Behauptungen?

Also kaufe ich mir einen Non-EU Sender von HK und benutze ihn, was ist dann ?
Eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat oder was?
Wenn der Sender/Sendemodul (entscheidend ist das HF-Modul, nicht die Knüppel mit Mikroprozessor) nach dem 1.1.2015 hergestellt(!) oder in die EU eingeführt wurde, darf er legal nicht mit D8 oder Non-EU-D16 senden.
Was ein Verstoß dagegen rechtlich ist, habe ich Dich als "Experten" gefragt.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Hast Du Dich mittlerweile über das Prinzip der Kausalität informiert?
Wo sind Deine Belege für Deine anderen Behauptungen?
Wenn man es doch macht, was ist es dann? Eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat oder was?

Sags mir doch, nachdem du ja alles zu wissen scheinst !
Habe ich das geschrieben? Nein. Ich stelle nur ein paar Unwahrheiten mit FUD von Dir richtig.
Jetzt rede Dich nicht raus. Du hast doch "geheimes" Wissen. Nur raus damit... :D

Dieser Thread dürfte evtl. auch interessant sein:
http://www.rc-network.de/forum/show...trieb-Konformität-im-Zusammenhang-mit-2-4-GHz
Interessant ist da auch schon direkt der zweite Beitrag mit einem Statement von Dieter Perkuhn (Fachreferent für Funk im DMFV):
"Regressansprüche könnten allerdings auftauchen, wenn die Konformitätserklärung fehlt oder ungültig ist, der am Schadensereignis beteiligte Sender nicht konform mit den vorgeschriebenen Bestimmungen war und genau dadurch der Schaden verursacht wurde."
Hinweis für Dich: Beachte das "genau dadurch" aka Kausalität...
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Hast Du Dich mittlerweile über das Prinzip der Kausalität informiert?
Wo sind Deine Belege für Deine anderen Behauptungen?
Wenn man es doch macht, was ist es dann? Eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat oder was?

Und woher soll ich als User einer Anlage wissen, ob die KE gültig ist und mein Sender bestimmungskonform ist ?
Tja, das ist tatsächlich ein Problem. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Allerdings wird dabei auch berücksichtigt, inwieweit der Endkunde das wissen konnte bzw. gutgläubig sein darf. Es ist daher schon ein Unterschied, ob z.B. ein angeblich EU-konformes Gerät doch nicht konform ist (also die KE falsch), ein Gerät einen Defekt aufweist und dadurch nicht EU-konform sendet oder durch den Kunden manuell ein Nicht-EU-konformes Protokoll ausgewählt wird.
Augenmerk trotzdem bitte auf "genau dadurch"=Kausalität.
Nach meinen Informationen ist Non-EU-D16 sicherer als LBT-D16, wenn auch der Unterschied in der Praxis irrelevant klein sein dürfte. Wenn Du andere Infos hast: Nur her damit...
 

hobby1946

Erfahrener Benutzer
Tja, das ist tatsächlich ein Problem. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Allerdings wird dabei auch berücksichtigt, inwieweit der Endkunde das wissen konnte bzw. gutgläubig sein darf. Es ist daher schon ein Unterschied, ob z.B. ein angeblich EU-konformes Gerät doch nicht konform ist (also die KE falsch), ein Gerät einen Defekt aufweist und dadurch nicht EU-konform sendet oder durch den Kunden manuell ein Nicht-EU-konformes Protokoll ausgewählt wird.

Nach meinen Informationen ist Non-EU-D16 sicherer als LBT-D16, wenn auch der Unterschied in der Praxis irrelevant klein sein dürfte. Wenn Du andere Infos hast: Nur her damit...
Zu 1
Der Nutzer ist für sein Gerät verantwortlich ....

zu 2
endlich sind wir uns da mal einig !
LBT ist bei RC-Anlagen absolut sinnlos ....
Wurde auch für was anderes erfunden.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Hast Du Dich mittlerweile über das Prinzip der Kausalität informiert?
Wo sind Deine Belege für Deine anderen Behauptungen?
Wenn man es doch macht, was ist es dann? Eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat oder was?

Zu 1
Der Nutzer ist für sein Gerät verantwortlich ....
Das war doch nie strittig, oder?
Die Frage war eben, was sich aus einem Fehlverhalten ableitet, also Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat oder was?
 

Blade Breaker

Erfahrener Benutzer
Wenn man einfach ein bisschen mit Hirn fliegt, juckt es wirklich niemanden ob jetzt LBT, Non-EU mit Bestandschutz oder nur Non-EU auf dem Sender ist. Und ständig von einem "worst case szenario" auszugehen macht jetzt auch nicht wirklich Spaß/Sinn.

Erinnert mich stark an Grabenlaub vs Straßenlaub: [video=youtube;Z8qip35xx2g]https://www.youtube.com/watch?v=Z8qip35xx2g[/video]
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
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